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SOKRATES - Das Bildungsprogramm der Europäischen Union für die allgemeine Bildung
ERASMUS – Studieren ohne Grenzen
ERASMUS („European Action Scheme for the Mobility of University Students“), das Hochschulkapitel im Rahmen des SOKRATES - Programmes, bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich (also von Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschul-Studiengängen, Akademien des nicht-universitären Bereiches sowie sonstigen post-sekundären Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, drei bis zwölf Monate ihres Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren. ERASMUS-Studierende haben dabei folgende Vorteile:
- Mobilitätszuschuss für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes (Der Mobilitätszuschuss setzt sich aus Mitteln der Europäischen Union sowie nationalen, regionalen oder kommunalen Mitteln zusammen. Der Mobilitätszuschuss ist eine Studienunterstützung, d.h. er ist nicht voll kostendeckend!)
- Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen an ihrer Heimatinstitution
- Befreiung von sämtlichen Studiengebühren an der Gastinstitution
- Befreiung von Studienbeiträgen an der österreichischen Heimatuniversität während der Dauer des Auslandsaufenthaltes (Im FH-Bereich bleibt es dem Erhalter überlassen, ob Outgoing-Studierende während des ERASMUS-Aufenthaltes von den Studienbeiträgen befreit werden.)
Derzeit teilnahmeberechtigte Länder sind:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Polen, Ungarn, Rumänien, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Bulgarien, Malta und Zypern.
Die Türkei wird voraussichtlich ab 2004/2005 am Programm teilnehmen.
Antragstellung:
Die Bewerbung und Antragstellung für einen SOKRATES / ERASMUS-Mobilitätszuschuss erfolgt direkt an der Heimatinstitution (Achtung: Es gibt verschiedene Vorlagetermine und Aufnahmeverfahren, die jeweils direkt zu erfragen sind!).
Folgende grundsätzliche Bedingungen müssen bei der Antragsstellung erfüllt werden:
- Studium an einer teilnahmeberechtigten post-sekundären Bildungseinrichtung in Österreich zumindest im dritten Semester.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines teilnahmeberechtigten Landes oder Status eines Flüchtlings oder zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens seit einem Jahr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich.
- Noch nie einen ERASMUS-Aufenthalt absolviert.
- Hinweis: Institutionen können noch weitere Kriterien festlegen; Informationen dazu sind direkt bei den Auslandsbüros oder bei den für SOKRATES / ERASMUS zuständigen Personen an der Heimatinstitution erhältlich.
Studierende an österreichischen Hochschuleinrichtungen erhalten nach erfolgter Nominierung als SOKRATES / ERASMUS-Studierende einen monatlichen Mobilitätszuschuss in der Höhe von (je nach Gastland unterschiedlich) € 201,- bis € 346,- pro Monat¯ (Stand: Studienjahr 2002/2003); der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem EU- und einem nationalen (bzw. regionalen od. kommunalen) Anteil. Die Zuschusshöhen werden jedes Jahr vom nationalen SOKRATES / ERASMUS-Beirat festgesetzt.
ERASMUS – Erfolgsbilanz seit 1992:
Bereits über 25.000 Studierende österreichischer Hochschulinstitutionen haben seit dem Studienjahr 1992/93 am ERASMUS-Programm teilgenommen; die beliebtesten Zielländer waren im Studienjahr 2001/2002 (in der angegebenen Reihenfolge): Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Deutschland, gefolgt von Schweden, den Niederlanden, Finnland.
SOKRATES / ERASMUS-Studierendenmobilität - Rahmenbedingungen
Österreichische Hochschuleinrichtungen können jeweils per 1. November bei der Europäischen Kommission die ERASMUS-Hochschulcharta beantragen. Die Verleihung der Charta stellt das `Eintrittsticket ´der Institution zur Teilnahme an den ERASMUS-Aktivitäten dar. Die Mobilitätsmaßnahmen selbst werden von den Hochschulinstitutionen jeweils im darauffolgenden Frühjahr bei der Nationalagentur beantragt. Die beantragten Studierenden- und Lehrendenmobilitätsflüsse beruhen auf SOKRATES / ERASMUS-Partnerschaftsabkommen mit europäischen Hochschulen, in deren Rahmen einer bestimmten Anzahl von Studierenden ein Studienplatz an den jeweiligen Partnerinstitutionen garantiert wird.
Allgemeine Informationen:
Sokrates Nationalagentur Österreich
Schreyvogelgasse 2
1010 Wien
Tel.: 01/5034 08-0, Fax: 01/534 08-20
e-mail: office@sokrates.at
Internet: www.sokrates.at
Nähere Auskünfte:
Beratung und detaillierte Auskünfte über die einzelnen Partnerinstitutionen sowie die Bewerbungserfordernisse und die Einreichtermine erteilen die Auslandsbüros oder die für SOKRATES / ERASMUS zuständigen Personen an der Heimatinstitution.
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