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ECTS in der Praxis

Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) soll sicherstellen, dass Studienleistungen an einer ausländischen Hochschuleinrichtung an der Heimatinstitution anerkannt werden. ECTS wurde im Rahmen von Erasmus entwickelt.

Für Studierende bedeutet ECTS zudem die Garantie für die volle akademische Integration an der Gastinstitution, etwa die Zusicherung von Plätzen in Lehrveranstaltungen. Die akademische Anerkennung an der Heimathochschule wird wesentlich erleichtert.

ECTS basiert auf 3 Hauptprinzipien:

  • Information über Studieninhalte und Studienleistungen durch die Institutionen
  • Gegenseitiges Einvernehmen zwischen den Studierenden und den Gasthochschulen über das zu absolvierende Studienprogramm
  • Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten für das erbrachte Studienpensum und dadurch Erleichterung der Anerkennung durch die Heimatinstitution

Bei der Antragstellung beraten die ECTS-Koordinator/innen (Student Mobility Advisors) an den Heimatinstitutionen. Sie erteilen Auskünfte über Partnerhochschulen und stehen in engem Kontakt mit den Gastinstitutionen.

Als Orientierung für das geplante Studienprogramm und als Hilfe beim Studieneinstieg dient das Informationspaket (Course Catalogue) der Gastinstitution.

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes muss zwischen dem/der Studierenden, der Gast- und der Heimatinstitution das Studienabkommen (Learning Agreement) abgeschlossen werden. Es enthält das Studienprogramm einschließlich der erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte. Allfällige Änderungen des geplanten Studienprogramms sind im Studienabkommen zu vermerken, und müssen sowohl von der Heimat- als auch von der Gastinstitution bestätigt werden.

ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-Credits) geben den gesamten quantitativen Arbeitsaufwand (workload) für eine Lehrveranstaltung wieder. Der Arbeitsaufwand umfasst alles, was zur positiven Absolvierung des Studienprogramms erforderlich ist, etwa die Unterrichtszeit, Haus-/Seminarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Laborarbeiten oder Praktika. Pro Studienjahr werden – bezogen auf die gesetzlich festgelegte Mindeststudiendauer – 60 ECTS-Credits vergeben.

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule benötigen die Studierenden unbedingt die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records). Sie ist der Nachweis des Studienerfolgs an der Gastinstitution. Vor Antritt des Aufenthaltes sollte auch von der Heimatinstitution eine Abschrift der Studiendaten erstellt werden, um die Eingliederung des/der Studierenden an der Gastinstitution zu erleichtern. Die Anerkennung der an der Gasthochschule absolvierten Lehrveranstaltungen kann nur dann garantiert werden, wenn Sie dem vereinbarten Studienabkommen entsprechen.

Auskunft, ob in Ihrem Fachbereich und an Ihrer künftigen Gastinstitution ECTS bereits eingeführt ist, erhalten Sie im Auslandsbüro/Büro für Internationale Beziehungen Ihrer Heimathochschule und von Ihren Student Mobility Advisors (ECTS-Hochschul- und Fachbereichskoordinatoren).