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Probleme bei der Anerkennung?

  • Wenden Sie sich an Ihre/n ECTS – Fachbereichskoordinator/in (Student Mobility Advisor) oder an Ihre/n ECTS – Hochschulkoordinator/in.
  • Nutzen Sie das offizielle Beschwerdeverfahren an Ihrer Institution.
  • Wenn Sie keine Lösung herbeiführen können, wenden Sie sich an die Sokrates Nationalagentur Österreich.

Sie erhalten die Garantie für die volle akademische Anerkennung durch die Heimatinstitution, wenn Sie sämtliche im Studienabkommen vereinbarten Lehrveranstaltungen nachweislich ( à Abschrift der Studiendaten) positiv absolviert haben.

Das Recht auf die volle akademische Anerkennung ist auch in der sogenannten ERASMUS-Studentencharta verankert, die alle Erasmus-Studierenden vor Antritt ihres Auslandsaufenthaltes erhalten.