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Fördermöglichkeiten
ECTS-Einführungszuschuss im Rahmen von Sokrates/Erasmus
Für Institutionen, die bis jetzt noch keine SOKRATES/ERASMUS-Fördermittel für die Einführung von ECTS erhalten haben und im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind, besteht die Möglichkeit, bei der Sokrates Nationalagentur Gelder für die Einführung von ECTS zu beantragen.
Wer ist dazu berechtigt: alle Hochschulinstitutionen, die an Sokrates/Erasmus teilnehmen und noch keine finanzielle Unterstützung für ECTS erhalten haben.
Förderdauer: Bis zu drei akademische Jahre, beginnend mit dem Studienjahr 2004/2005
Einreichstelle: Sokrates Nationalagentur Österreich
Antragstermin: 1. April 2004
Achtung: Hochschuleinrichtungen, die noch nicht an SOKRATES/ERASMUS teilnehmen, können per 1. November 2004 beim Technical Assistance Office (TAO) in Brüssel einen Antrag auf Verleihung einer ERASMUS-Universitätscharta stellen. Die Charta - das „Eintrittsticket“ in das Programm - ist bis zum Studienjahr 2006/2007 gültig. Sie berechtigt die Institution, Mittel für „zentrale Aktionen“ (ERASMUS-Projekte) in Brüssel bzw. für „dezentrale Aktionen“ (Studierenden- und Lehrendenmobilität, Mittel für Organisation der Mobilität, ECTS-Einführungszuschuss) bei der Nationalagentur zu beantragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne die Sokrates Nationalagentur Österreich.
Förderung von ECTS-Aktivitäten aus Mitteln zur Organisation von Mobilität(OM)
An SOKRATES/ERASMUS teilnehmende Institutionen, die zum Bezug eines ECTS-Einführungszuschusses nicht mehr berechtigt sind, können allfällige ECTS-Ausgaben auch aus OM-Geldern begleichen.
Voraussetzung: Beantragung von OM-Mitteln für die Durchführung von Studierenden- bzw. Lehrendenmobilität
Einreichstelle: Sokrates Nationalagentur Österreich
Antragstermin: 1. April 2004
ECTS-Siegel
Eine neue Fördermaßnahme ist die Verleihung eines Siegels an ausgewählte Institutionen, die ECTS bereits in allen Studienrichtungen eingeführt haben und den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend anwenden. Eine Liste dieser Institutionen wird auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Das ECTS-Siegel wird für jede Institution hilfreich dabei sein, sich als verlässlicher Partner mit einem transparenten Studienangebot in der europäischen und internationalen Bildungslandschaft zu positionieren.
Auswahlkriterien: Lehrveranstaltungskatalog mit klaren Beschreibungen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie Zuweisung von ECTS-Punkten in Diagrammform (nach Möglichkeit ONLINE), Beispiele von Learning Agreements, Transcripts of Records und Anerkennungsnachweisen.
Gültigkeitsdauer: Drei akademische Jahre
Einreichstelle: Europäische Kommission/Technical Assistance Office (TAO)
Antragstermin: 1. November (die Beantragung erfolgt jährlich zum 1. November)
ECTS-Site Visit (Counsellor-Besuch)
Hochschulinstitutionen, die ECTS bereits erfolgreich answenden, haben die Möglichkeit, sogenannte ECTS-Site Visits zu beantragen.
Im Rahmen dieser Visits unterstützen ECTS-Counsellors Hochschulinstitutionen dabei, die Anwendung von ECTS zu evaluieren und zu verbessern.
Auswahlkriterien: Bereits fortgeschrittene Verwendung von ECTS - Beantragung eine ECTS-Siegels wahrscheinlich.
Einreichstelle: Sokrates Nationalagentur
Antragstermin: 1. April 2004
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